Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stadt Saarburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Audio-Touren mit der E-Kutsche (AGB)

 

1. Inhalte der Stadtführung

Die Stadt Saarburg stellt die E-Kutsche in Verbindung mit einer Audiotour zur Verfügung. An 10 Audio-Stationen erhalten die Gäste eine Information. Es wird nicht angehalten.

 

2. Tickets und ihre Gültigkeit

a.    Für erworbene Onlinetickets und Gutscheine gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ticketdienstleisters. Die Stadt Saarburg ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Portals.

 

b.    Es können keine ermäßigten Eintrittspreise angeboten werden. Alle aktuellen Möglichkeiten sind online im Ticketshop aufgeführt. 

 

c.    Der zwischen dem Kunden und der Stadt Saarburg vereinbarte Zeitraum ist verbindlich. Die Wartezeit des Kutschers am vereinbarten Treffpunkt mindert die Fahrzeit. Die Zeit verlängert sich nicht bei Verspätung der Gruppe. 

 

d.    Der Stadt Saarburg ist es gestattet, eine Prüfung der gekauften Tickets vorzunehmen. Der Teilnehmer hat sich durch das offiziell erhaltene Ticket in elektronischer oder Papierform zu verifizieren. 

 

3.  Fahrt mit der Kutsche

a.    Für Kinder unter 5 Jahren nicht empfohlen. Kinder von 5 – 16 Jahren können die Tour nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen unternehmen.

b.    Die Stadt Saarburg kann die Fahrt mit der E-Kutsche nicht barrierefrei anbieten.

 

c.    Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

 

d.    Unsere Touren beginnen und enden an der jeweils bekannt gegebenen oder vereinbarten Haltestelle. 

 

e.    Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Kutscher nachzukommen. Geschieht dies nicht, sind diese berechtigt, Ihnen die Weiterfahrt zu untersagen. Insbesondere das Aufstehen und Aussteigen oder Herauslehnen während der Fahrt ist streng untersagt. Angetrunkene, unter Drogeneinfluss stehende oder aggressive Kunden können von einer Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei einem Ausschluss von der Teilnahme an einer Tour aus vorgenannten Gründen ist eine Rückzahlung des Buchungspreises ausgeschlossen.

 

4. Widerrufsbelehrung und Rücktrittserklärung des Kunden

a.    Die Verträge über den Erwerb von Tickets im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. 

 

b.    Auch bei Nichtantritt des Kunden sind die gebuchten Leistungen in jedem Fall durch den Kunden in voller Höhe ohne Abzug zu bezahlen.

 

c.    Einer Rücktrittserklärung steht es gleich, wenn der Kunde und/oder die angemeldeten Teilnehmer nicht oder mit mehr als 15 Minuten Verspätung zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen und den Kutscher aufgrund dieser Verspätung nicht mehr angetroffen haben. In diesem Fall ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in voller Höhe zu leisten.

 

d.    Die Tickets sind nicht personen- oder namensbezogen. 

 

e.    Die Wetterbedingungen sind ebenso kein Widerrufsgrund. Sonderregelungen können sich aufgrund von Unwetterwarnungen und Starkregen am Durchführungsort ergeben.

 

5. Verhaltensregeln und Rücktritt durch die Stadt Saarburg 

a.    Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals der Stadt Saarburg oder eines Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, um einen geregelten Ablauf gewährleisten zu können, sowie Störungen des Ablaufes und der Fahrt, gleich welcher Art, zu unterlassen.

 

b.    Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Während der Kutschfahrt haben Eltern, Lehrer sowie Aufsichts- und Erziehungsberechtigte die Pflicht, die Kinder zu beaufsichtigen. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

 

c.    Die Stadt Saarburg kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer die Durchführung die Fahrt ungeachtet einer Abmahnung des Kutschers oder einer zu seiner Vertretung berufenen Personen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Weiterhin behält sich die Stadt Saarburg vor, alkoholisierte Teilnehmer von Fahrten auszuschließen. Die Stadt Saarburg behält sich ebenso das Recht vor, die Teilnahme bei Abmahnung ohne weitere Erklärungen zu verbieten. In diesen Fällen behält die Stadt Saarburg den vollen Anspruch auf die vereinbarte Zahlung.

 

d.    Während der Kutschfahrt ist der Verzehr von Speisen und offenen Getränken nicht gestattet. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, während der Tour zu rauchen.

 

e.    Die Stadt Saarburg behält sich das Recht vor, die Tour aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen abzusagen. In diesem Fall ist dem Kunden der Ticketpreis zu erstatten. Dies geschieht über den Ticketdienstleister. Es gelten die Rückerstattungsfristen des Ticketanbieters.

 

 

f.     Die derzeit geltenden Corona-Schutzbestimmungen der jeweils zuständigen Landes- und Bundesregierung müssen seitens des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen und des Kunden eingehalten werden.

 

 

6. Aufhebung des Vertrages

Wird die Stadtführung infolge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Stadt Saarburg als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar und nicht vorhersehbar ist (Unwetter, Starkregen, Krankheit des Fahrers).

 

7. Buchung

a.    Die Audio-Kutschfahrten kann auch für die fremdsprachlichen Angebote als Komplettangebot gebucht werden. Komplettangebote definieren sich dadurch, dass bei der Fahrt lediglich eine einzige, einheitlich gebuchte Gruppe teilnimmt und zuvor eine Buchungsanfrage im Kulturbüro des Amüseum gestellt, bestätigt und bezahlt wurde. Bezahlt wird eine solche Tour über die Buchung eines Gutscheins im Ticketbuchungsportal. 

 

b.    Rücktrittserklärungen sind nach Bezahlung nicht mehr möglich. Die Terminänderung ist möglich und bis 10 Tage vor dem Termin ohne Aufpreis möglich.

 

c.    Ab dem 10. Tag vor dem Veranstaltungstag wird die Umbuchung mit einem Bearbeitungsgeld von 30 Euro in Rechnung gestellt werden. Eine Umbuchung ist nur nach Verfügbarkeit möglich und kann nicht garantiert werden. Sie kann telefonisch im Amüseum am Wasserfall erfragt werden (Samstag geschlossen, Montag – Sonntag 11 – 16 Uhr). Ohne bestätigte, vorherige Umbuchung muss der volle Preis gezahlt werden. Gesonderte Bezahlungsbedingungen können bei der Buchung erfragt werden.

 

d.    Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin/Tag, verfällt der Anspruch auf die Fahrt. Wenn nicht bereits geschehen, muss die Rechnung trotzdem beglichen werden. Eine Rückzahlung der bereits bezahlten Rechnung ist nicht möglich.

 

8. Haftung durch die Stadt Saarburg

a.    Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir 

 

·         bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

·         bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

 

b.    Die Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichten oder im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages auf maximal die Höhe des jeweils vereinbarten Entgelts begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Stadt Saarburg herbeigeführt wird. 

 

c.    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber der Stadt Saarburg hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

 

d.    Die Teilnahme an der Fahrt sowie die Anreise zum Treffpunkt bzw. die Abreise ab Zielpunkt erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Stadt Saarburg haftet nicht für entstandene Schäden und verursachte Schäden des Kunden. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Fahrt ein allgemein guter Gesundheitszustand vorhanden sein muss.

 

9. Gutscheine

a.    Es gelten die Bedingungen des Ticketdienstleisters.

 

b.    Gutscheine werden direkt beim Kutscher eingelöst bzw. entwertet.

 

c.    Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder einer Ware klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für die bestimmte Ware oder Leistung.

 

d.    Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

 

e.    Bei Verlust eines Gutscheins wird dieser nicht ersetzt.

 

11. Versicherungen

Die Stadt Saarburg hat neben einer Voll- und Teilkaskoversicherung für die E-Kutschfahrt eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. In dieser sind die jeweiligen Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden geregelt. 

 

12. Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und ihrer Durchführung ist Saarburg.   

 

         Stand März 2024.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.